Notarielle Online-Verfahren
Ab dem 01.08.2023 können Registeranmeldungen, Gesellschaftsgründungen und zahlreiche weitere Verfahren im Gesellschaftsrecht auch online, ohne körperliche Anwesenheit beim Notar erledigt werden. Die Abwicklung erfolgt über eine besonders gesicherte Plattform bei der Bundesnotarkammer. Informationen dazu erhalten Sie hier
Weiterhin nur vor Ort beim Notar können derzeit alle weiteren notariellen Urkunden wie z.B. Immobilienverträge, Erbscheinsanträge oder Testamente errichtet werden.
Die Notarkosten, auch für Online-Verfahren, sind im Gerichts- und Notarkostengesetz normiert und bei jedem Notar in Deutschland gleich.
Die Kosten für eine rein digitale Urkundenfertigung und Einreichung beim Register belaufen sich z.B. bei einer Vereinsregisteranmeldung auf rd. 115,-- € (inkl. MWSt). Zum Vergleich: eine in Papierform von Beteiligten bereits vorbereitete Registeranmeldung kann derzeit noch überwiegend per Post selbst beim Register eingereicht werden. Für die -vor Ort beim Notar- zu leistende Unterschrift mit anschließender notarielle Unterschriftsbeglaubigung auf der Vereinsregisteranmeldung fallen dann hierfür lediglich rd. 25,-- € Notarkosten an.
Informationen dazu, welche Verfahren online abgewickelt werden können -und welche nicht- sowie zum Ablauf, den technischen Voraussetzungen sowie weiteren relevanten Punkten der Online-Verfahren erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche an Online-Verfahren beteiligten Personen zwingend in der Regel folgende Dokumente benötigen:
- Deutschen Personalausweis
- elektronischen Aufenthaltstitel
- Unionsbürgerkarte mit aktivierter Online-Funktion
jeweils mit Ausweis-PIN!
Nähere Informationen zum Erhalt einer PIN erhalten Sie beim Standesamt.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer PIN mehr als 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Falls Ausstellungsdatum des deutschen Personalausweises älter als August 2021:
- zusätzlich gültigen Reisepass
Weitere Informationen über erforderliche Dokumente für EU-Bürger oder Personen anderer Staaten entnehmen Sie bitte den FAQs der Bundesnotarkammer
Ohne diese erforderlichen Dokumente und ohne die Ausweis-PIN ist eine Mitwirkung an notariellen Verfahren rechtlich und technisch nicht möglich.
Wer an einem Online-Verfahren teilnehmen möchte benötigt darüber hinaus Folgendes:
- einmalige Registrierung bei der Bundesnotarkammer
- eigenes Smartphone mit NFC-Funktion
- eigenen PC
Termine für Online-Verfahren vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch mit meinem Sekretariat und nicht über das Online-Tool der Bundesnotarkammer. Nur so kann eine zügige und möglichst reibungslose Verfahrensabwicklung gewährleistet werden und etwaige Fragen bereits im Vorfeld geklärt werden.
Vor Terminvereinbarung ist zu bestätigen, dass jede teilnehmende Person
- die erforderlichen gültigen Dokumente samt Ausweis-PIN besitzt
- sich erfolgreich bei der Bundesnotkammer über die APP angemeldet hat
- mit einem eigenen PC und Smartphone am Online-Termin teilnehmen kann.
Weiter benötigen wir rechtzeitig vor dem Termin das/die zu unterzeichnenden Dokument(e) im
pdf-Format, ersatzweise sämtliche zur Vorbereitung des erforderlichen Dokuments durch den Notar erforderlichen Daten und Angaben, sofern diese Dokumente durch den Notar vorbereitet werden sollen.